öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 20.10.2025 gegenüber Herrn Adrian Richard Grohmann, zuletzt wohnhaft in Beethovenstraße 6, 02763 Zittau, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber den Drittschuldnern Revolut Bank UAB und Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien mit dem Aktenzeichen 2032402-21539765.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Grohmanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen können dort durch Herrn Grohmann abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gelten am 27.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nicht abgeholt wurden.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)