Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Adalbert Uwe Krüger

25.03.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 26.02.2026 gegenüber Herrn Adalbert Uwe Krüger, zuletzt wohnhaft auf der Friedensstraße 69 in 01689 Weinböhla, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner AZ-Service GbR mit dem Aktenzeichen 2032503-50744507.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Krügers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Krüger abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 10.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)