22.10.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 21.10.2025 gegenüber Herrn Abdurrahman Yaras, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.166930.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Yarases ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Yaras abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 06.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)