15.07.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 22.06.2026 gegenüber Herrn Abdullah Muhammad, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.161457.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Muhammads ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Muhammad abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 30.07.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)