16.04.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.04.2025 gegenüber Herrn Abd Alsalam Khaled, zuletzt wohnhaft in Spreetal 19, 02692 Großpostwitz, einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.168088.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Khaleds ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Khaled abgeholt werden.
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid gilt am 01.05.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)