Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herr Vedat Cetintas

17.03.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 03.03.2026 gegenüber Herrn Vedat Cetintas, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032606-10659524.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Cetintas' ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Cetintas abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 02.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)