öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.08.2026 gegenüber Herrn Meik Alexander Braun, zuletzt wohnhaft in Prohliser Allee 33, 01239 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032207UA-MB20388783.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Brauns ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Braun abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 15.10.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)