öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 20.01.2026 gegenüber Frau Tereziia Boloh, zuletzt wohnhaft in Niedergurig, Gewerbepark 17 // 56, 02694 Malschwitz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032510-10658261.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Bolohs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Boloh abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 30.03.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)