19.03.2026
Das Landratsamt Bautzen erließ am 17.03.2026 gegenüber Frau Svitlana Sardak, zuletzt wohnhaft in Beethovenstraße 28, 02625 Bautzen einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen GSI22-036745.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Sardaks ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Frau Sardak abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 03.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)