Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.12.2025 gegenüber Frau Simone Jäkel, zuletzt wohnhaft in Kamenzer Straße 21, 01896 Pulsnitz einen Bescheid wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB X mit dem Aktenzeichen 482.2:625000/302429495.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Jäkels ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB X im Landratsamt Bautzen, Sozialamt - Wohngeldbehörde, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Frau Jäkel abgeholt werden.
Der Bescheid wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB X gilt am 27.01.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)