Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Maryna Bilous

12.11.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.10.2025 gegenüber Frau Maryna Bilous, zuletzt wohnhaft in Zittauer Straße 65, 02681 Wilthen,  eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032510-21697737.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Bilous' ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Bilous abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)