öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.10.2025 gegenüber Frau Maryna Bilous, zuletzt wohnhaft in Zittauer Straße 65, 02681 Wilthen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032510-21697737.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Bilous' ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Bilous abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)