Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Maria Bätz

22.05.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.03.2026 gegenüber Frau Maria Bätz, zuletzt wohnhaft in Geschwister-Scholl-Straße 5, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032610-90282204.

Der aktuelle Aufenthalt der Frau Bätz ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Bätz abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 09.06.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)