öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 17.02.2026 gegenüber Frau Manyla Nierling, zuletzt wohnhaft in Siedlung 40, 01920 Haselbachtal, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Supreme Sports Hospitality Dresden GmbH mit dem Aktenzeichen 2032515-90324543 sowie eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Finanzamt Hoyerswerda mit dem Aktenzeichen 2032515-90324543.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Nierlings ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen können dort durch Frau Nierling abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gelten am 02.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Verfügungen nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)