17.03.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.03.2026 gegenüber Frau Liudmyla Doizha, zuletzt wohnhaft in Gewerbepark 14, 02694 Malschwitz, einen Einstellungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen GSI13-040876.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Doizhas ist uns unbekannt. Daher haben wir den Einstellungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe, Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Frau Doizha abgeholt werden.
Der Bescheid gilt am 01.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)