öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.01.2026 gegenüber Frau Liudmyla Bokach, zuletzt wohnhaft in Löbauer Straße 40, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032510-21628021.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Bokachs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Bokachs abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 13.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)