31.03.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 30.03.2026 gegenüber Frau Liubov Hutsan, zuletzt wohnhaft in Gewerbepark 14, 02694 Malschwitz, eine Forderung über Unterkunftskosten mit dem Aktenzeichen 10.66204.8.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Hutsans ist uns unbekannt. Daher haben wir die Forderung im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Forderung kann dort durch Frau Hutsan abgeholt werden.
Die Forderung gilt am 15.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Forderung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)