14.10.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 07.10.2026 gegenüber Frau Katrin Mende, zuletzt wohnhaft in Karl-Marx-Straße 7, 02681 Wilthen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032606-51451350.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Mendes ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Frau Mende abgeholt werden.
Die Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.10.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)