31.03.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 31.03.2026 gegenüber Frau Iryna Hudz, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, eine Forderung über Unterkunftskosten mit dem Aktenzeichen 10.66211.3.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Hudzes ist uns unbekannt. Daher haben wir die Forderung im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Forderung kann dort durch Frau Hudz abgeholt werden.
Die Forderung gilt am 15.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Forderung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)