öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 12.06.2026 gegenüber Frau Hanna Rohynska, zuletzt wohnhaft in Ostrau, Ernst-Thälmann-Straße 18, 04749 Jahnatal, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032409-21646726.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Rohynskas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Rohynska abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 16.06.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)