13.07.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 09.07.2026 gegenüber Frau Halyna Kuzmina, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Forderung für Kosten der Unterkunft mit dem Aktenzeichen 10.66535.7.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Kuzminas ist uns unbekannt. Daher haben wir die Forderung im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Forderung kann dort durch Frau Kuzmina abgeholt werden.
Die Forderung gilt am 28.07.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Forderung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)