Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Gitta Müller

10.10.2025

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 26.09.2025 gegenüber Frau Gitta Müller, zuletzt wohnhaft in Parkweg 5, 02692 Obergurig Ortsteil Singwitz einen Bescheid zur Festsetzung von Zwangsgeld mit dem Aktenzeichen 36.2-113.322:25/131413ZWG.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Müllers ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Festsetzung von Zwangsgeld im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid zur Festsetzung von Zwangsgeld kann dort durch Frau Müller abgeholt werden.

Der Bescheid zur Festsetzung von Zwangsgeld gilt am 25.10.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)