18.11.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 13.11.2025 gegenüber Frau Amal Sarhan, zuletzt wohnhaft An den Steinbrüchen 8, 02625 Bautzen einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.168145.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Sarhans ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Frau Sarhan abgeholt werden.
Der Bescheid gilt am 03.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)