Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Vorbereitung des Auswahlverfahrens für Jugendschöffen am Amtsgericht

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner

Frank Saring
 03591 5251-51100
 03591 5250-51100

Jugendschöffen werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den Schöffenwahlausschuss gewählt.

Informationen zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des Schöffenwahlausschusses finden Sie auf der Seite zu dieser Dienstleistung:

Jugendschöffen arbeiten ehrenamtlich und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und für die Demokratie. Sie wirken in Verhandlungen mit und haben die gleichen Rechte wie Berufsrichter. Am Ende eines Prozesses urteilen sie mit.

Als Jugendschöffe kann sich bewerben

  • wer im Landkreis Bautzen und in den Amtsgerichtsbezirken Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz wohnt
  • wer am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist
  • wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
  • wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist
  • wer nicht straffällig wurde und gegen den kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft
  • wer nicht  hauptamtlich für die Justiz arbeitet und kein Religionsdiener ist
  • wer nicht hauptamtlich für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik gearbeitet hat und nicht deren informeller Mitarbeiter war

Die Arbeit der Jugendschöffen ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten Fahrtkostenersatz und eine Aufwandsentschädigung. Lohn oder Gehalt gibt es für diese Aufgabe nicht.

Ja, ein Jugendschöffe hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung für die Verhandlungen am Amtsgericht und für die Fahrzeit dorthin.