Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Frank Saring
Als Jugendschöffe kann sich bewerben
- wer im Landkreis Bautzen und in den Amtsgerichtsbezirken Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz wohnt
- wer am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt ist
- wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht
- wer erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist
- wer nicht straffällig wurde und gegen den kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft
- wer nicht hauptamtlich für die Justiz arbeitet und kein Religionsdiener ist
- wer nicht hauptamtlich für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik gearbeitet hat und nicht deren informeller Mitarbeiter war