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- Welche Bedeutung haben Jagdgenossenschaften?
- Was sind ihre Aufgaben?
- Wie werden sie organisiert?
- Wer hat Anspruch auf Wildschadensersatz?
- Wer muss ihn bezahlen?
Antworten auf diese und weitere Fragen sollten Grundeigentümer interessieren. Denn sie sind Inhaber des gesetzlichen Jagdrechts auf ihrem Grund und Boden. Gehört Ihr Grundeigentum zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, werden Sie automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft.
Ein Heft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet Ihnen eine Einführung in die Thematik und gibt wichtige Hinweise, welche rechtlichen Vorgaben existieren und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Das Heft ist für Sie kostenfrei.
- https://www.ble-medienservice.de/1561-2-jagdgenossenschaften-aufgaben-im-jagdrechtssystem.html Link der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum kostenlosen Informationsheft "Jagdgenossenschaften"
Bei der Jagdausübung kann es zu Unfällen im Umgang mit Schusswaffen kommen.
Daher verweisen wir hier auf den § 1 Abs. 4 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG). Dort wird Folgendes geregelt: „Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben.“
Die Untere Jagdbehörde des Landratsamt Bautzen prüft die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung.
- www.revosax.sachsen.de Hier gelangen Sie zum Gesetzestext des Sächsischen Jagdgesetzes bereitgestellt von REVOSax
Der Staatsbetrieb Sachsenforst informiert umfassend über Wildmonitoring und über aktuelle Themen in Sachen Jagd.
- www.wildmonitoring.de Zur Seite des Staatsbetriebes Sachsenforst