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Dienstleistung

Vollzug des Jagdrechtes

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Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Macherstraße 55
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Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
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Fr: für Besucher geschlossen

Ansprechpartner

Thomas Sonntag
 03591 5251-32115
 03591 5250-32115

Ansprechpartnerin

Rosalie Kirste
 03591 5251-32119
 03591 5250-32119
  • Welche Bedeutung haben Jagdgenossenschaften?
  • Was sind ihre Aufgaben?
  • Wie werden sie organisiert?
  • Wer hat Anspruch auf Wildschadensersatz?
  • Wer muss ihn bezahlen?

Antworten auf diese und weitere Fragen sollten Grundeigentümer interessieren. Denn sie sind Inhaber des gesetzlichen Jagdrechts auf ihrem Grund und Boden. Gehört Ihr Grundeigentum zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, werden Sie automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft.

Ein Heft der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bietet Ihnen eine Einführung in die Thematik und gibt wichtige Hinweise, welche rechtlichen Vorgaben existieren und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Das Heft ist für Sie kostenfrei.

Eine gebrochene Langwaffe wird in der Hand gehalten
Verzierte Langwaffe (Symbolbild)

Bei der Jagdausübung kann es zu Unfällen im Umgang mit Schusswaffen kommen. 

Daher verweisen wir hier auf den § 1 Abs. 4 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG). Dort wird Folgendes geregelt: „Wer die Jagd ausübt, soll vor Beginn der Jagdausübung im Jagdjahr an einer Übung im jagdlichen Schießen teilgenommen haben.“

Die Untere Jagdbehörde des Landratsamt Bautzen prüft die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung.

  • www.revosax.sachsen.de Hier gelangen Sie zum Gesetzestext des Sächsischen Jagdgesetzes bereitgestellt von REVOSax

Der Staatsbetrieb Sachsenforst informiert umfassend über Wildmonitoring und über aktuelle Themen in Sachen Jagd.