Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Vertragsmanagement zur Eingliederungshilfe nach SGB 9

gehört zu: Controlling und Sozialplanung

Aktuelles

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
02.12.2025

Verkürzte Sprechzeiten des Landratsamtes am 23. und 30. Dezember 2025 und Schließtage um den Jahreswechsel

Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
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Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
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Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Terminvereinbarung

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Kontaktformular Vertragsmanagement zur Eingliederungshilfe

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Service Vertragsmanagement zur Eingliederungshilfe
 03591 5251-50017

Das Landratsamt Bautzen ist Träger der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 9. In dieser Funktion können wir gegenüber den Leistungsberechtigten Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligen. Dies ist nach den Reglungen des Sozialgesetzbuches 9 jedoch nur möglich, wenn es zwischen demjenigen, der die Leistungen erbringt und dem Landratsamt eine vertragliche Regelung gibt. 

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe geht es dabei überwiegend um

  • Schulbegleitung,
  • Interdisziplinäre Frühförderstellen,
  • begleitete Elternschaft,
  • Elternassistenz,
  • Kitaassistenz 

Wenn Sie als Leistungserbringer mit uns zusammenarbeiten wollen, reichen Sie bitte als erstes eine Leistungsbeschreibung bei uns ein.

Benötigen wir darüber hinaus weitere Unterlagen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. 

Die Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe richtet sich nach den Kosten (Personalkosten, Investkosten, Sachkosten), die Ihnen als Leistungserbringer entstehen.

Möchten Sie Leistungen zur Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 9 beantragen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Dienstleistung "Eingliederungshilfe nach SGB 9":