gehört zu: Jugendamt
Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Charlotte Gargula
Ein Verfahrenslotse ist ein Ansprechpartner, der
- Minderjährige und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit einer Behinderung sowie
- ihre Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten
in Sachen Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern 8 und 9 berät.
Das Rechtsgebiet der Eingliederungshilfe ist mitunter sehr schwer zu verstehen. Deshalb unterstützt der Verfahrenslotse die Ratsuchenden auf vielfältige Art, zum Beispiel
- bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern.
- beim Formulieren eines Antrages für Leistungen der Eingliederungshilfe
- beim Ausfüllen von Formularen
- wenn die Ratsuchenden Fragen zu Schriftstücken von der Behörde haben
- wenn die Ratsuchenden Widerspruch einlegen möchten.
Auf Wunsch begleitet der Verfahrensloste die Ratsuchenden durch das gesamte Antragsverfahren.
Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Verfahrenslotsen ist das 8. Sozialgesetzbuch, § 10b.
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8_10a.html zur Webseite des Bundesministeriums der Justiz