Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Unterstützung bei Anträgen zur Hinterbliebenen-Rente

gehört zu: Versicherungsamt

Aktuelles

12.04.2024

Versicherungsamt: Keine Terminvergabe im Zeitraum Juni bis August 2024

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Ansprechpartnerin

Silvia Pohl
 03591 5251-50213
 03591 5250-50213

Wir unterstützen Sie, Ihren Antrag auf eine Hinterbliebenen-Rente zu stellen. Dabei

  • geben wir Auskünfte zur Hinterbliebenenrente
  • nehmen wir Ihren Rentenantrag entgegen und leiten diesen elektronisch an den Rentenversicherungsträger weiter
  • helfen wir  Ihnen, Nachweise für den Rentenversicherungsträger zu beschaffen
  • beglaubigen wir Kopien Ihrer Unterlagen und Urkunden, die der Rentenversicherungesträger benötigt, um Ihren Rentenantrag zu bearbeiten
  • unterstützen wir Sie bei Widersprüchen gegen Ihren Rentenbescheid

Als Hinterbliebenen-Rente zählen

  • Waisenrente (Halbwaisen- oder Vollwaisenrente)
  • Witwen- und Witwerrente
  • Erziehungsrente

Minderjährige und Volljährige, die noch in Schul- oder Berufsausbildung sind können Waisenrente erhalten, wenn sie einen oder beide Elternteile verloren haben. 

Wer den Ehepartner, die Ehepartnerin, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin verloren hat, kann Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben.

Wer geschieden ist und ein minderjähriges Kind erzieht, kann Erziehungsrente erhalten, wenn der Ex-Partner verstorben ist. Das gilt auch für verwitwete Ehe- oder Lebenspartner mit Rentensplitting.

Unterlagen für Ihren Rentenantrag

Für einen Antrag auf eine Hinterbliebenen-Rente benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hinterbliebenen
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC) des Hinterbliebenen
  • Name und Anschrift der Krankenkasse des Hinterbliebenen (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Hinterbliebenen ab 01.01.1995 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse des Verstorbenen ab 01.01.1995, wenn dieser kein Rentenbezieher war
  • Sterbeurkunde 
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen für einen Antrag auf Waisenrente

Für einen Antrag auf Waisenrente benötigen wir zusätzlich

  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • die Versicherungsnummer der Waise (falls bereits vorhanden)
  • die Geburtsurkunde der Waise
  • Geburtsnachweise für die Kinder der Waise (sofern vorhanden)
  • aktueller Kindergeldbescheid der Waise
  • Nachweis über die laufende Schul- oder Berufsausbildung bei über 18jährigen Waisen (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder ähnliches)
  • Dienstzeitbescheinigung zum Wehrdienst oder Zivildienst der Waise (sofern zutreffend)
  • Bescheinigung über die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes bei über 18jährigen Waisen (sofern zutreffend)
  • schriftliche Vereinbarung mit dem Träger des Freiwilligendienstes der Waise (sofern zutreffend)
  • Nachweis über Rentenbezug der Waise aus eigener Versicherung (Unfallrente und weiteres) oder Angabe zum Leistungsträger mit Aktenzeichen
  • aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service des Verstorbenen (sofern bereits eine Rente bezogen wurde)
  • Nachweise der Waise über den eigenen Leistungsbezug bei Erhalt von Sozialleistungen (Krankengeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und weiteres) mit Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen und weiteres
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR des Verstorbenen (sofern vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen für einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente

Für einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente benötigen wir zusätzlich

  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen (sofern vorhanden)
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Angaben zum Antragsdatum eines bereits gestellten Antrags auf Vorschussrentenzahlung (Sterbevierteljahr)
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service des Hinterbliebenen, sofern dieser bereits eine Rente bezieht
  • Angaben und Nachweise zu allen Einkommensarten des Hinterbliebenen vom laufendem Kalenderjahr und vom Vorjahr (Arbeitsentgelt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Bezug von Sozialleistungen wie von der Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Jobcenter und weiteres)
  • Angaben zur Betriebsrente des Hinterbliebenen (Name und Anschrift der zahlenden Stelle mit Aktenzeichen)
  • Nachweis über Rentenbezug des Hinterbliebenen aus eigener Versicherung (Unfallrente und weiteres) oder Angabe zum Leistungsträger mit Aktenzeichen
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service des Verstorbenen, sofern bereits eine Rente bezogen wurde
  • Nachweis über die Berufsausbildung des Verstorbenen
  • Sozialversicherungsausweis der DDR des Verstorbenen (sofern vorhanden)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen des Verstorbenen (sofern vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen für einen Antrag auf Erziehungsrente

Für einen Antrag auf Erziehungsrente benötigen wir zusätzlich

  • Rentenversicherungsnummer des Antragstellers
  • Scheidungsurteil
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • letzter Versicherungsverlauf des Antragstellers
  • aktueller Rentenbescheid oder die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Renten-Service des Antragstellers, sofern dieser bereits eine Rente bezieht
  • Angaben zur Betriebsrente des Antragstellers (Name und Anschrift der zahlenden Stelle mit Aktenzeichen)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)

Nein, das müssen Sie nicht, Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und eine Betreuungsurkunde oder eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ausführliche Informationen und Servicetipps zum Thema Rente: