Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Überwachung von Gemeinschafts­einrichtungen auf Einhaltung der Hygienevorschriften

gehört zu: Hygiene

Publikationen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Bahnhofstraße 5
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Andrea Schleiffer
 03591 5251-53210
 03591 5250-53210

Ansprechpartnerin

Marina Schmelzer
 03591 5251-53211
 03591 5250-53211

Ansprechpartnerin

Christiane Bittmann
 03591 5251-53214
 03591 5250-53214

Ansprechpartnerin

Maren Queißer
 03591 5251-53216
 03591 5250-53216

Ansprechpartnerin

Gabriele Köhler
 03591 5251-53217
 03591 5250-53217

Ansprechpartnerin

Sindy Lippitsch
 03591 5251-53221
 03591 5250-53221

Ansprechpartnerin

Melanie Schönig
 03591 5251-53224
 03591 5250-53224

Bei der Hygieneüberwachung besuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes eine Einrichtung, entweder nach vorheriger Anmeldung oder unangemeldet. Sie nehmen Einsicht in hygienerelevante Unterlagen, besichtigen die Räumlichkeiten und lassen sich die Arbeitsabläufe vor Ort erläutern.

Die Einrichtungen sind verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Unterlagen zu gewähren und Zugang zu allen Räumen zu gewähren.

Die Einrichtungen erhalten einen Bericht über die Besichtigung. In diesem Bericht werden gegebenenfalls Maßnahmen erläutert oder angeordnet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes begutachten Räume und sanitäre Einrichtungen in den Gemeinschaftseinrichtungen und dokumentieren dies.

Zudem nehmen sie Beschwerden auf und beraten bei neuen Bauprojekten, Umbauten und anderen speziellen Anfragen.

Zu Gemeinschaftseinrichtungen zählen laut §§ 33, 36 Infektionsschutzgesetz:

  • Kinderbetreuungsstätten (Kita, Schule/ Hort, Kinderheime, Schulandheime...)
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen für Asylsuchende
  • Justizvollzugsanstalten
Das Ziel der Begehungen ist, die Einhaltung der Hygienestandards zu überprüfen und die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Gemeinschaftseinrichtungen haben oft besondere Hygieneanforderungen aufgrund der möglichen Verbreitung von Krankheiten und Infektionen. 

Ein Hygieneplan enthält in der Regel eine Reihe von Maßnahmen, die das Personal und die Nutzer der Einrichtung befolgen müssen, um Infektionen zu vermeiden. Um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den spezifischen Bedürfnissen der Einrichtung zu entsprechen, muss er regelmäßig aktualisiert werden. 

Der Hygieneplan kann folgende Maßnahmen umfassen

  • Handhygiene: Anweisungen zur richtigen Händewaschtechnik, zur Verwendung von Desinfektionsmitteln und zu geeigneten Handwaschstationen.

  • Reinigung und Desinfektion: Richtlinien für die Reinigung und Desinfektion von Räumen, Oberflächen, Spielzeug und anderen Gegenständen zur Aufrechterhaltung einer sauberen Umgebung.

  • Umgang mit infektiösem Material: Anweisungen zur Entsorgung von Abfällen, Einwegartikeln und medizinischem Material, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern.

  • Krankheitsprävention: Richtlinien zur Erkennung und zum Umgang mit Krankheitssymptomen bei den Nutzern der Einrichtung, einschließlich der Aufforderung, sich im Krankheitsfall zu Hause behandeln zu lassen.

  • Impfungen: Empfehlungen und Überwachung des Impfstatus des Personals und der Nutzer der Einrichtung, um den Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten zu gewährleisten.

  • Verhalten im Falle eines Krankheitsausbruchs: Anweisungen zur Meldung von Krankheitsausbrüchen, zur Kommunikation mit den Gesundheitsbehörden und zur Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Infektionen.