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Rechtsgrundlage für die Schulaufnahmeuntersuchung sind das Sächsische Schulgesetz, § 26 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11.
Auf der Seite Revosax des Freistaates Sachsen können Sie die Paragraphen nachlesen:
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-Saechsisches-Schulgesetz#p26a zum Sächsischen Schulgesetz, § 26a
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3348-SaechsGDG#p11 zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11