Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Schulaufnahmeuntersuchung

gehört zu: Jugendärztlicher und jugendzahnärztlicher Dienst

Aktuelles

Eine Kinderhand malt auf einem Blatt Papier etwas aus, daneben steht ein Behälter mit vielen Buntstiften
19.08.2026

Schulaufnahmeuntersuchungen haben begonnen: Buchen Sie jetzt einen Termin für Ihr Kind

Formulare

Publikationen

Kontakt & Sprechzeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Bahnhofstraße 5
02625 Bautzen
Besucheradresse
Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Sprechzeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Nachricht schreiben, um Rückruf bitten, Unterlagen senden

Kontaktformular Schulaufnahmeuntersuchung

Anrufen

Service Schulaufnahmeuntersuchung
 03591 5251-53930

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist ein kostenfreier Pflichttermin für alle Schulanfänger.

Dabei beurteilt das Gesundheitsamt den Entwicklungsstand Ihres Kindes. Ziel ist es, frühzeitig einen möglichen Förderbedarf zu erkennen und das Kind bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.

Die Untersuchung findet in der Regel ein Jahr vor der Einschulung, von Mitte August bis zum 31. Januar des Folgejahres statt. Nur wenn dieser Zeitraum nicht ausreicht oder besondere Umstände vorliegen, kann es zu Abweichungen kommen.

Sie erhalten von der Schule einen QR-Code oder Link, über den Sie Ihr Kind online zur Schulaufnahmeuntersuchung anmelden können.

Ja, wenn Ihr Kind im letzten Jahr zurück gestellt wurde, müssen Sie noch einmal zur Schulaufnahmeuntersuchung kommen.

Ja, die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine separate Untersuchung, die zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen erfolgt. Die Teilnahme ist verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben.

In der E-Mail mit der Terminbestätigung finden Sie Informationen dazu, wie Sie Ihren Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung online umbuchen können. Alternativ können Sie uns gern auch anrufen.

Bitte planen Sie  1,5 Stunden für die Schulaufnahmeuntersuchung ein. 

Bitte bringen Sie zur Schulaufnahmeuntersuchung mit:

  • das gelbes Vorsorgeheft  Ihres Kindes
  • den Impfausweis Ihres Kindes
  • soweit zutreffend medizinische Unterlagen wie Arzt- oder Therapeutenbefunde, Pflegegradnachweis, Schwerbehindertenausweis 

Ihr Kind sollte nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Falls eine andere Person Ihr Kind begleiten soll, geben Sie dieser Person bitte eine Vollmacht mit.

Bitte bringen Sie möglichst keine Geschwisterkinder mit.

Die Schulaufnahmeuntersuchung findet an einer der drei Besucheradressen des Gesundheitsamtes statt. Ob Sie mit Ihrem Kind nach Bautzen, Hoyerswerda oder Kamenz kommen müssen, richtet sich nach dem Standort der Schule. An einem anderen Ort kann die Untersuchung nicht durchführt werden.

Ihr Kind wird von speziell geschultem Fachpersonal, einem Arzt oder einer Ärztin und einer Medizinischen Fachangestellten untersucht.

Bei der Schulaufnahmeuntersuchung wird 

  • die Seh- und Hörfähigkeit Ihres Kindes
  • die Größe und das Gewicht Ihres Kindes
  • die Fein- und Grobmotorik Ihres Kindes
  • die Sprache und die kognitive Entwicklung Ihres Kindes
  • das Zahlenverständnis Ihres Kindes

geprüft.

Bei Auffälligkeiten empfehlen wir eine weiterführende Diagnostik oder Förderung. Ihr Kind soll damit bestmöglich auf die Schule vorbereitet werden. 

Nein, Sie bekommen keinen Kinderkrankenschein, wenn Sie Ihr Kind zur Schulaufnahmeuntersuchung begleiten.

Die Fahrtkosten müssen Sie selbst tragen, sie werden Ihnen nicht erstattet.

Rechtsgrundlage für die Schulaufnahmeuntersuchung sind das Sächsische Schulgesetz, § 26 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11. 

Auf der Seite Revosax des Freistaates Sachsen können Sie die Paragraphen nachlesen: