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Dienstleistung

Schulaufnahmeuntersuchung

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Landratsamt Bautzen
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Öffnungszeiten
Mo: nach Online-Terminbuchung
Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
Do: nach Online-Terminbuchung
Fr: nach Online-Terminbuchung

Ansprechpartnerin

Simone Hain
 03591 5251-53313
 03591 5250-53313

Ansprechpartnerin

Annett Unrath
 03591 5251-53314
 03591 5250-53314

Ansprechpartnerin

Gabriele Walther
 03591 5251-53315
 03591 5250-53315

Ansprechpartnerin

Diana Seidel
 03591 5251-53317
 03591 5250-53317

Ansprechpartnerin

Birgit Bönke
 03591 5251-53318
 03591 5250-53318

Ansprechpartnerin

Anika Steglich
 03591 5251-53319
 03591 5250-53319

Buchen Sie hier Ihren Termin

  • Schulaufnahmeuntersuchung Bitte buchen Sie den Termin erst, sobald Sie von der Grundschule informiert wurden, dass die Termine für Ihre Schule frei geschaltet wurden.

Bevor ein Kind zur Schule kommt, soll festgestellt werden, ob es gesund und geistig und körperlich reif für den Schulbesuch ist.

Der Kinder- und Jugendarzt untersucht Ihr Kind körperlich und führt einen Seh- und Hörtest durch. Die Entwicklung des Sprachvermögens, der Beweglichkeit und anderer Fähigkeiten wird mit einem standardisierten Test überprüft.

Bei Bedarf können Fördermaßnahmen oder Behandlungen empfohlen werden. Auch eine sogenante Verlaufskontrolle kann der Arzt empfehlen. Dann erhalten Sie eine Einladung zu einer erneuten Untersuchung im zweiten Schuljahr.

Ja, die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung. Dabei ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten erforderlich.

Ja, das können Sie. Wenn Sie im Laufe der Schulzeit eine Untersuchung Ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Dienstleistung "Schulaufnahmeuntersuchung".

Rechtsgrundlage für die Schuluntersuchungen sind das Sächsische Schulgesetz, § 26 und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, § 11. 

Auf der Seite Revosax des Freistaates Sachsen können Sie die Paragraphen nachlesen: