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Dienstleistung

Registrierung gesetzlich bestellter Berufsbetreuer

Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Besucheradresse
Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Terminvereinbarung

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Kontaktformular Betreuungsrecht

Bitte lesen Sie sich die Informationen auf dieser Seite durch, bevor Sie einen Termin buchen.

Wählen Sie hier Ihr Anliegen und buchen Sie einen Termin in der Betreuungsbehörde.

Ein gesetzlich bestellter Berufsbetreuer übernimmt die rechtliche Betreuung Volljähriger, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können.

Dabei kann ein gesetzlich bestellter Betreuer unter anderem für die zu betreuende Person

  • medizinischen Angelegenheiten entscheiden
  • Finanzen verwalten
  • Wohnangelegenheiten regeln
  • Behördenangelegenheiten regeln

Um registriert zu werden, müssen Sie Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie geordnete Verhältnisse nachweisen:

  • keine Vorstrafen oder persönliche Unzuverlässigkeit
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen, die die Betreuung behindern
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Selbstauskunft

Außerdem müssen Sie Ihre berufliche Qualifikation oder ausreichende Sachkunde nachweisen:

  • Nachweis über Kenntnisse in den Bereichen Recht, Sozialwesen, Verwaltung, Kommunikation, medizinische Grundlagen durch Ausbildung oder Studium
  • Qualifikation durch Sachkundeprüfung bei einem anerkannten Weiterbildungsträger

Zur Deckung der Haftpflichtgefahren müssen Sie eine Berufsvermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Gern können Sie mit uns einen Beratungstermin im Vorfeld des Registrierungsverfahrens vereinbaren. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular Betreuungsrecht und schreiben Sie uns eine Nachricht.

Für Ihren Antrag auf Registrierung als gesetzlich bestellter Berufsbetreuer nutzen Sie bitte dieses Formular:

Bitte halten Sie diese Unterlagen im PDF-Format bereit, um sie direkt im Antragsformular hochzuladen:

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise zur Sachkunde (Zeugnisse, Weiterbildungen usw.)
  • Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) 

Ist Ihr Antrag bei uns eingegangen, prüfen wir alle Unterlagen. Eventuell fordern wir von Ihnen ergänzende Nachweise.

Anschließend laden wir Sie zu einem Eignungsgespräch ein. Nach dem Gespräch bekommen Sie den Bescheid über die Registrierung. 

Das Registrierungsverfahren dauert etwa 3 Monate, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Haben Sie den Bescheid über Ihre Registrierung als gesetzlich bestellter Berufsbetreuer erhalten, sind Sie nach der Gewerbeordnung verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Gewerbesteuern müssen Sie allerdings nicht zahlen.

Außerdem müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern.

Das erfahren Sie ausschließlich vom Betreuungsgericht.

Das Verfahren hierzu läuft wie folgt ab:

  • Die Betreuungsanregung geht beim Amtsgericht ein.
  • Das Betreuungsgericht beauftragt das Landratsamt als örtliche Betreuungsbehörde*, einen Sozialbericht zu erstellen und einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen.
  • Das Landratsamt nimmt Kontakt mit dem gesetzlich bestellten Betreuer auf und stellt ihm das soziale Umfeld des Betreuten vor.
  • Der gesetzlich bestellte Betreuer entscheidet, ob er bereit ist, die Betreuung zu übernehmen.
  • Ist das der Fall, schlägt ihn das Landratsamt im Sozialbericht als Berufsbetreuer vor. Der Sozialbericht wird an das Betreuungsgericht übermittelt.
  • Das Betreuungsgericht erlässt einen Betreuungsbeschluss. Dieser Beschluss
    • ernennt den Betreuer für die zu betreuende Person,
    • nennt den Beginn der Betreuung,
    • bestimmt die Aufgabenkreise des Betreuers.

* Örtlich zuständige Behörde zur Ausführung des Betreuungsrechts sind die Landkreise und Kreisfreien Städte. Das Landratsamt Bautzen ist die Behörde des Landkreises Bautzen. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde werden im Sozialamt, Sachgebiet Betreuungsbehörde erledigt.

Ja, als gesetzlich bestellter Berufsbetreuer erhalten Sie eine Vergütung. Zuständig dafür sind die Betreuungsgerichte.

Das Landratsamt Bautzen ist für Ihre Registrierung zum gesetzlich bestellten Berufsbetreuer zuständig, wenn Ihr Geschäftssitz im Landkreis Bautzen liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, muss Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen liegen. 

Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Registrierung gesetzlich bestellter Berufsbetreuer:

Auf der Seite der Sächsischen Staatskanzlei finden Sie das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufgaben der Betreuungsbehörden.