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Planung und Organisation des vorbeugenden Brandschutzes

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Ansprechpartner

Daniel Kostroa
 03591 5251-32414
 03591 5250-32414

Der Vorbeugende Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden sowie deren Auswirkungen verhindern oder zumindest begrenzen sollen.

Im Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Beratung von Bürgern, Institutionen und Unternehmen in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Mitwirkung und Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Brandmeldeanlagen, Feuerwehrschließungen
  • Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren

Nachfolgend finden Sie einige weiterführende Informationen zu diesem Thema.

1. Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen gehören zu den Gefahrenmeldeanlagen und sind dem vorbeugenden Brandschutz zuzuordnen. Sie bestehen aus verschiedenen Elementen und Komponenten zum Schutz und zur Eindämmung von Bränden. Dazu gehören beispielsweise Rauchansaugsysteme sowie Rauch- und Brandmelder.

2. Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die die Feuerwehr benötigt, um sicher und schnell Hilfe leisten zu können. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Sie liefern der Einsatzleitung bereits auf der Anfahrt zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen, und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Darüber hinaus geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.

3. Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Prüfung, ob Gebäude, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen im Schadensfall eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, den Anforderungen des abwehrenden Brandschutzes entsprechen.

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der örtlichen Brandschutzdienststelle durchgeführt. Verfügen die Städte/Gemeinden nicht über geeignetes Personal zur Durchführung der Brandverhütungsschau, werden sie auf Antrag im Rahmen der Amtshilfe durch geeignetes Personal des Landkreises unterstützt.