Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Klärung des Rentenkontos

gehört zu: Versicherungsamt

Aktuelles

12.04.2024

Versicherungsamt: Keine Terminvergabe im Zeitraum Juni bis August 2024

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Ansprechpartnerin

Silvia Pohl
 03591 5251-50213
 03591 5250-50213

Renten können nur pünktlich und korrekt gezahlt werden, wenn zuvor das Versicherungskonto vollständig ist. Um eventuelle Lücken im Versicherungskonto zu schließen oder zu klären, gibt es das Kontenklärungsverfahren.

Zur Einleitung dieses Verfahrens ist es erforderlich einen Kontenklärungsantrag zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie.

Zur Kontenklärung benötigen wir folgende Unterlagen des Antragstellers

  • Rentenversicherungsnummer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenauskunft, Kontenklärungsbescheid oder Renteninformation möglichst mit Versicherungsverlauf
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten (auch Minijob ab 1999) sowie Sozialleistungsbezug (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Leistungen vom Jobcenter, Übergangsgeld und weiteres) sofern diese noch nicht im Versicherungskonto erfasst wurden
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweis über Rentenbezug aus eigener Versicherung (Unfallrente und weiteres) oder Angabe zum Leistungsträger mit Aktenzeichen
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)

Sofern es auf zutrifft, außerdem

  • Geburtsnachweise für die Kinder 
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden dann eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung; ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass)
  • Nachweis über den Zuzug bei Erziehung im Ausland
  • Nachweise über Wehrdienst oder Zivildienst
  • Altersteilzeitvertrag 

Nein, das müssen Sie nicht, Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und eine Betreuungsurkunde oder eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Nach der Kontenklärung unterstützen wir Sie gern auch dabei, Ihren Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Auf dieser Seite finden Sie dazu weitere Informationen:

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ausführliche Informationen und Servicetipps zum Thema Rente: