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Buchen Sie hier einen Termin, um einen Sonderführerschein zu beantragen.
- Termin in der Fahrerlaubnisstelle buchen Bitte reservieren Sie pro Person einen Termin.
Zur Beantragung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- einen gültigen EU-Kartenführerschein mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse B
- Ihren Mitgliedsausweis der Organisation ( Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, THW)
- die Einweisungsbescheinigung
- die Prüfungsbescheinigung
Mit dem Sonderführerschein dürfen Sie Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen führen. Das gilt auch für das Fahren mit Anhänger, sofern die Fahrzeugkombination die jeweils zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.
Der Sonderführerschein berechtigt Sie nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Organisationen oder Einrichtungen (keine Privatfahrten).
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Sonderführerscheins ist die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung.
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12078-Saechsische-Fahrberechtigungsverordnung Die Verordnung finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Staatskanzlei.