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Erteilung eines Sonderführerscheins

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Buchen Sie hier einen Termin, um einen Sonderführerschein zu beantragen.

Ein sogenannter Sonderführerschein oder auch Feuerwehrführerschein ist eine Fahrberechtigung, die ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, beantragen können.

Sie müssen ehrenamtliches Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr, beim Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder einer Einheit des Katastrophenschutzes sein.

Außerdem müssen Sie in das Einsatzfahrzeug eingewiesen worden sein und eine praktische Prüfung bestanden haben.

Zur Beantragung benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • einen gültigen EU-Kartenführerschein mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse B
  • Ihren Mitgliedsausweis der Organisation ( Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, THW)
  • die Einweisungsbescheinigung
  • die Prüfungsbescheinigung

Mit dem Sonderführerschein dürfen Sie Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen führen. Das gilt auch für das Fahren mit Anhänger, sofern die Fahrzeugkombination die jeweils zulässige Gesamtmasse nicht übersteigt.

Der Sonderführerschein berechtigt Sie nur zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Organisationen oder Einrichtungen (keine Privatfahrten).

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Sonderführerscheins ist die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung.