Kontakt & Öffnungszeiten
Sachgebietsleiterin
Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte benötigen Sie in
- baurechtlichen Verfahren
- denkmalschutzrechtlichen Verfahren
- immissionsschutzrechtlichen Verfahren.
Dieser Auszug darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Die Darstellung des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern um das Grundstück ist notwendig.
Ihr Online-Antrag
Ihren amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen Sie im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Geodatenservice. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular:
Ihr Ansprechpartner
Weitere Fragen zum Auszug aus der Liegenschaftskarte beantworten Ihnen die Ansprechpartner der Dienstleistung „Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Auf der Seite der Dienstleistung können Sie auch einen Termin zur Beratung oder Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Im Geoweb sehen Sie, wo Denkmale im Landkreis Bautzen zu besichtigen sind.
- zum Geoweb Lage der Denkmale