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Bezahlkarte für Asylbewerber

gehört zu: Asylbewerberleistung und Integration

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12.01.2026

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Service Bezahlkarten für Asylbewerber

Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist eine guthaben-basierte Debitkarte und funktioniert ohne hinterlegtes Bankkonto. Sie können das Guthaben nutzen, sobald dieses auf der Karte aufgeladen ist. Die Bezahlkarte hat keinen Kreditrahmen.

Alle volljährigen leistungsberechtigten Asylbewerber im Landkreis Bautzen erhalten die Bezahlkarte. Das Geld für Kinder unter 18 Jahre wird auf die Bezahlkarte der Eltern aufgeladen.

Die Bezahlkarte für Asylbewerber erhalten Sie im Ausländeramt.

Wenn Sie eine Bezahlkarte bekommen haben, wird das Geld vom Ausländeramt monatlich automatisch und digital auf die Bezahlkarte geladen. Sie müssen dafür nicht in das Ausländeramt kommen.

Nein, Barauszahlungen sind nicht möglich. 

Ja, das ist möglich.

Sie können unabhängig von der Bezahlkarte ein eigenes Konto bei einer Bank eröffnen, zum Beispiel, wenn Sie arbeiten und ergänzende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie dann aber weiterhin nur auf Ihre Bezahlkarte.

Die Bezahlkarte ist deutschlandweit einsetzbar.

Sie können mit der Bezahlkarte überall dort bezahlen, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Achten Sie auf das Visa-Logo im Geschäft oder fragen Sie nach. Sie können mit der Bezahlkarte in Deutschland im Handel bezahlen (zum Beispiel im Supermarkt und anderen Geschäften oder bei Dienstleistern wie bei Friseuren oder bei der Deutschen Bahn).

Im Ausland und im Internet können Sie die Bezahlkarte nicht nutzen. Sie funktioniert auch nicht für Geldtransfer, Bargeldservice oder Glücksspiel. Überweisungen ins EU- sowie Nicht-EU-Ausland sowie Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen im EU sowie Nicht-EU-Ausland sind nicht möglich.

Ja, pro Person können Sie monatlich 50,00 Euro abheben.

Das Bargeld können Sie am Geldautomaten oder bei einem Einkauf im Geschäft abheben. Für das Abheben des Bargelds am Geldautomaten zahlen Sie eine Gebühr von 0,65 Euro. Das Abheben beim Einkauf ist gebührenfrei, setzt aber in der Regel einen Einkauf im Wert von 5,00 bis 10,00 Euro voraus.

Informationen, in welchen Geschäften Sie beim Einkauf Bargeld abheben können, finden auf dieser Seite:

Ja, das können Sie.

Wie Sie Geld überweisen können und welche Firmen und Vereine dafür zugelassen sind, erfahren Sie auf der Seite der Publk GmbH. Loggen Sie sich dafür bitte ein:

Ja, das ist möglich. 

Wie Sie ein Lastschriftverfahren einrichten können und welche Firmen und Vereine dafür zugelassen sind, erfahren Sie auf der Seite der Publk GmbH. Loggen Sie sich dafür bitte ein:

Ja, das kann der Fall sein. Heben Sie am Geldautomaten Geld ab, wird eine Gebühr von 0,65 Euro pro Abhebung erhoben. Die Abhebung bei Einkäufen in Geschäften ist kostenfrei. 

Kosten in Höhe von 25,00 Euro können anfallen, 

  • wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat an Anbieter erteilen, die nicht zugelassen sind oder 
  • wenn nicht ausreichend Guthaben auf Ihrer Karte war. 

Erhalten Sie kein Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr, wird kein Geld mehr auf die Karte geladen. Restguthaben brauchen Sie bitte so bald wie möglich auf. Die Bezahlkarte müssen Sie nicht zurückgeben. Sie können sie entsorgen.

Alle Informationen zur Bezahlkarte und zur Nutzung auf dem Smartphone finden auf dieser Seite:

Damit jederzeit alle wichtigen Informationen verfügbar sind, bietet die Integreat-App eine mehrsprachige Plattform mit kompakten Inhalten rund um Leben, Arbeiten, Wohnen, Kinderbetreuung, Behördenkontakte und vieles mehr im Landkreis Bautzen.

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