gehört zu: Asylbewerberleistung und Integration
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Bitte wenden Sie sich an
Ja, das ist möglich.
Sie können unabhängig von der Bezahlkarte ein eigenes Konto bei einer Bank eröffnen, zum Beispiel, wenn Sie arbeiten und ergänzende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Sie dann aber weiterhin nur auf Ihre Bezahlkarte.
Die Bezahlkarte ist deutschlandweit einsetzbar.
Sie können mit der Bezahlkarte überall dort bezahlen, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Achten Sie auf das Visa-Logo im Geschäft oder fragen Sie nach. Sie können mit der Bezahlkarte in Deutschland im Handel bezahlen (zum Beispiel im Supermarkt und anderen Geschäften oder bei Dienstleistern wie bei Friseuren oder bei der Deutschen Bahn).
Im Ausland und im Internet können Sie die Bezahlkarte nicht nutzen. Sie funktioniert auch nicht für Geldtransfer, Bargeldservice oder Glücksspiel. Überweisungen ins EU- sowie Nicht-EU-Ausland sowie Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen im EU sowie Nicht-EU-Ausland sind nicht möglich.
Ja, pro Person können Sie monatlich 50,00 Euro abheben.
Das Bargeld können Sie am Geldautomaten oder bei einem Einkauf im Geschäft abheben. Für das Abheben des Bargelds am Geldautomaten zahlen Sie eine Gebühr von 0,65 Euro. Das Abheben beim Einkauf ist gebührenfrei, setzt aber in der Regel einen Einkauf im Wert von 5,00 bis 10,00 Euro voraus.
Informationen, in welchen Geschäften Sie beim Einkauf Bargeld abheben können, finden auf dieser Seite:
- https://www.socialcard.de/ Web-Seite der Publk GmbH
Ja, das können Sie.
Wie Sie Geld überweisen können und welche Firmen und Vereine dafür zugelassen sind, erfahren Sie auf der Seite der Publk GmbH. Loggen Sie sich dafür bitte ein:
- https://www.socialcard.de/ Web-Seite der Publk GmbH
Ja, das ist möglich.
Wie Sie ein Lastschriftverfahren einrichten können und welche Firmen und Vereine dafür zugelassen sind, erfahren Sie auf der Seite der Publk GmbH. Loggen Sie sich dafür bitte ein:
- https://www.socialcard.de/ Web-Seite der Publk GmbH
Ja, das kann der Fall sein. Heben Sie am Geldautomaten Geld ab, wird eine Gebühr von 0,65 Euro pro Abhebung erhoben. Die Abhebung bei Einkäufen in Geschäften ist kostenfrei.
Kosten in Höhe von 25,00 Euro können anfallen,
- wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat an Anbieter erteilen, die nicht zugelassen sind oder
- wenn nicht ausreichend Guthaben auf Ihrer Karte war.
Alle Informationen zur Bezahlkarte und zur Nutzung auf dem Smartphone finden auf dieser Seite:
- https://www.socialcard.de/ Web-Seite der Publk GmbH
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