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Bezahlkarte für Asylbewerber

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Macherstraße 55
01917 Kamenz
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Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Service Bezahlkarten für Asylbewerber

Die Bezahlkarte ist eine Prepaid Mastercard®, die die Ausgabe von Asylbewerberleistungen digitalisiert und die Ausgabe von Bargeld ersetzt. Jeder Karte wird monatlich ein Guthaben in Höhe der monatlich zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gutgeschrieben.

Die Bezahlkarte kann bei allen Mastercard® Händlern innerhalb Sachsens eingesetzt werden.

Überweisungen können nur an freigeschaltete Empfänger durchgeführt werden.

Dafür muss die Internationale Bankkontonummer (IBAN) vorab durch das Ausländeramt freigeschaltet werden.

Nutzen Sie das Online-Formular "Asylbewerberleistung: Anfrage zur Freigabe neuer IBAN", um neue Zahlungsempfänger und IBAN anzufragen. Zur Prüfung jedes Zahlungsempfängers ist der Upload des Vertrags/der Rechnung (Bild- oder Pdf-Datei) notwendig.

Die freigeschalteten IBAN finden Sie im Benutzerkonto.

Lastschriftverfahren sind ausschließlich für den Bereich ÖPNV möglich bei folgenden Verkehrsbetrieben:

  • DB
  • DVB
  • RBO
  • RVSOE
  • VGH.

Dafür ist keine separate Anfrage auf Freischaltung notwendig.

Mit der Bezahlkarte kann auf zwei verschiedene Arten kostenfrei Bargeld abgehoben werden:

  • an fast allen Geldautomaten in Deutschland
  • in bestimmten Geschäften

Die Übersicht der beteiligten Geschäfte finden Sie auf der Webseite von Mastercard.

Die Bargeldabhebung ist auf 1 Abhebung pro Monat beschränkt.

Die Höhe der Bargeldabhebungen ist auf monatlich 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind bis 18 Jahre beschränkt.

Die Nutzung der Bezahlkarte ist für Leistungsempfänger kostenfrei.

1. Wichtige Informationen zum Kunden-Konto

Mit der Bezahlkarte erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Dieser Welcome-Letter ist in 12 Sprachen verfügbar. Darin finden Sie auch den QR-Code zum Herunterladen der App. Sie können sich mit Ihrer Karten-ID und PIN einloggen, um Ihren Kontostand zu sehen. Das Login am Computer ist über einen Internet-Browser ebenso möglich.

2. Telefonieren über Chatbot

Unter der Nummer 08161 9654300 kann ein telefonischer Bot angerufen werden. Dieser beantwortet in über 100 Sprachen alle wichtigen Fragen zur Bezahlkarte. Er antwortet automatisch in der Sprache, in welcher er befragt wurde.

3. Support Chat

In der App finden Sie unter „Support Chat“ einen Chatbot, welcher in über 100 Sprachen Fragen beantworten kann.

Eine Neuvergabe der PIN ist nicht möglich. Die bestehende Bezahlkarte muss gekündigt werden. Anschließend wird eine neue Bezahlkarte vom Ausländeramt ausgestellt. Die Gebühren in Höhe von 10 Euro werden vom Leistungsempfänger bezahlt.

Falls Sie die Bezahlkarte verlieren sollten, müssen Sie selbstständig in Ihrem Kundenkonto (App oder Browser) Ihre Bezahlkarte „schlummern lassen“ (=kurzfristig sperren). Dadurch können keine Gelder von der Karte abgebucht werden. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, kann das Ausländeramt Ihnen beim Sperren helfen.

Sobald die Karte wiedergefunden wurde, können Sie selbst Ihre Bezahlkarte wieder entsperren.

Sollte die Karte dauerhaft verloren sein, muss die Karte gekündigt werden. Anschließend wird eine neue Bezahlkarte vom Ausländeramt ausgestellt. Die Gebühren in Höhe von 10 Euro werden vom Leistungsempfänger bezahlt.

Sie können Ihr bisheriges Girokonto weiterführen. Das Ausländeramt überweist jedoch seit 01.04.2024 keine Zahlungen mehr auf dieses Konto. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden ausschließlich auf die Bezahlkarte überwiesen.

Leistungen für Bildung und Teilhabe des Jobcenters werden weiterhin auf Ihr Girokonto gezahlt.

Bitte beachten Sie eventuelle monatliche Kontoführungsgebühren Ihres Girokontos. Ist Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt, kann es zu kostenpflichtigen Rückbuchungen oder zur Kündigung seitens der Bank kommen.