gehört zu: Betreuungsbehörde
Kontakt & Öffnungszeiten
Nachricht schreiben, um Rückruf bitten, Unterlagen senden
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sie im Bedarfsfall rechtsverbindlich zu vertreten. In der Vollmacht wird schriftlich festgelegt, für welche Lebensbereiche diese Vertretungsmöglichkeit gelten soll.
Die Vorsorgevollmacht setzt daher ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer voraus.
Falls Sie beispielsweise durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden, kann eine Ihnen vertraute Person Entscheidungen in Ihren persönlichen Angelegenheiten treffen.
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer für Sie sorgt: Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, darf das Betreuungsgericht keine Betreuung anordnen - außer:
- die bevollmächtigte Person möchte keinen Gebrauch von der Vollmacht machen
- es bestehen Zweifel daran, dass die bevollmächtigte Person geeignet ist.
Eine Vorsorgevollmacht darf nur von der Person ausgeübt werden, die darin als Bevollmächtigte benannt ist. Die Person muss bereit und in der Lage sein, die vollmachtgebende Person zu vertreten.
Die bevollmächtigte Person handelt im Namen des Vollmachtgebers und trifft Entscheidungen in den Bereichen, die in der Vollmacht genannt wurden.
Wir beglaubigen Ihre Vorsorgevollmacht an unseren Besucheradressen zu unseren Öffnungszeiten. Gern kommen wir aber auch zu Ihnen nach Hause. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Wichtig ist, dass Sie zum Termin persönlich anwesend sind. Die bevollmächtigte Person dagegen muss nicht zwingend anwesend sein.
Bitte denken Sie daran, die Vollmacht ausgefüllt zum Termin vorzulegen.