Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Beratung zur Vorsorgevollmacht und Beglaubigung

gehört zu: Betreuungsbehörde

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Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fr: für Besucher geschlossen

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Kontaktformular Beratung und Beglaubigung zur Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sie im Bedarfsfall rechtsverbindlich zu vertreten. In der Vollmacht wird schriftlich festgelegt, für welche Lebensbereiche diese Vertretungsmöglichkeit gelten soll.

Die Vorsorgevollmacht setzt daher ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer voraus.

Falls Sie beispielsweise durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig werden, kann eine Ihnen vertraute Person  Entscheidungen in Ihren persönlichen Angelegenheiten treffen.

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer für Sie sorgt: Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, darf das Betreuungsgericht keine Betreuung anordnen - außer:

  • die bevollmächtigte Person möchte keinen Gebrauch von der Vollmacht machen
  • es bestehen Zweifel daran, dass die bevollmächtigte Person geeignet ist.

Jede volljährige, geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Bei der Erteilung der Vollmacht muss man in der Lage sein, die Bedeutung und die Konsequenzen einer Vollmacht zu verstehen.

Eine Vorsorgevollmacht darf nur von der Person ausgeübt werden, die darin als Bevollmächtigte benannt ist. Die Person muss bereit und in der Lage sein, die vollmachtgebende Person zu vertreten.

Die bevollmächtigte Person handelt im Namen des Vollmachtgebers und trifft Entscheidungen in den Bereichen, die in der Vollmacht genannt wurden. 

Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht empfiehlt sich. Mit der öffentlichen Beglaubigung erreichen Sie eine hohe Akzeptanz Ihrer Vollmacht. 

Für die öffentliche Beglaubigung benötigen Sie 

  • Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • die ausgefüllte Vorsorgevollmacht

Für eine öffentliche Beglaubigung  Ihrer Vorsorgevollmacht zahlen Sie 10 Euro Gebühr.

Wir beglaubigen Ihre Vorsorgevollmacht an unseren Besucheradressen zu unseren Öffnungszeiten. Gern kommen wir aber auch zu Ihnen nach Hause. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 

Wichtig ist, dass Sie zum Termin persönlich anwesend sind. Die bevollmächtigte Person dagegen muss nicht zwingend anwesend sein. 

Bitte denken Sie daran, die Vollmacht ausgefüllt zum Termin vorzulegen.