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Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

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Landratsamt Bautzen
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Di: nach Online-Terminbuchung
Mi: nach Online-Terminbuchung
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Fr: nach Online-Terminbuchung

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Kontaktformular Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Ihren Termin für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz können Sie ausschließlich nur als Online-Termin buchen.

Sofern die Online Schulung nicht möglich ist, führen wir auf Anfrage Präsenzveranstaltungen durch. Die Termine werden durch die zuständigen Sachbearbeiter koordiniert. Zur  Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die o. g. Kontaktdaten. Bitte haben Sie Verständnis für eine längere Wartezeit.

Die Belehrung für ein Gesundheitszeugnis kostet 37,00 Euro. Es kann bar oder mit Karte bezahlt werden.

Die Belehrung für ein eingeschränktes Gesundheitszeugnis ist kostenfrei.

Sollten Sie einen Termin in Präsenz wünschen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die oben stehenden Kollegen. 

Soll eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Person belehrt werden, so muss die Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten mitgebracht werden.

 

Sie haben bereits kostenpflichtig an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Landkreis Bautzen teilgenommen, können Ihre Bescheinigung aber nicht mehr auffinden? Dann können Sie ein Duplikat anfordern. 

Für das Ausstellen des Duplikates berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 20,00 Euro.

Bitte fordern Sie das Duplikat mit unserem Formular an: