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Dienstleistung

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

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Landratsamt Bautzen
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Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte reservieren Sie sich online einen Termin

Ansprechpartnerin

Nicolle Heine
 03591 5251-53212
 03591 5250-53212

Ansprechpartnerin

Antje Bäsler
 03591 5251-53215
 03591 5250-53215

Ihren Termin für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz können Sie als Online-Termin oder als Präsenz-Termin buchen.

Für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro erhoben. Es kann bar oder mit Karte bezahlt werden.

Soll eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Person belehrt werden, so muss die Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten mitgebracht werden.