Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Nicolle Heine
Ansprechpartnerin
Antje Bäsler
Ihren Termin für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz können Sie als Online-Termin oder als Präsenz-Termin buchen.
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz: Onlinetermin
- Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes: Präsenztermin im Landratsamt Bitte beachten Sie, dass der Termin bei Arbeitsantritt nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. Für geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten mitzubringen.