Kontakt & Öffnungszeiten
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Ihren Termin für die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz können Sie ausschließlich nur als Online-Termin buchen.
Sofern die Online Schulung nicht möglich ist, führen wir auf Anfrage Präsenzveranstaltungen durch. Die Termine werden durch die zuständigen Sachbearbeiter koordiniert. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die o. g. Kontaktdaten. Bitte haben Sie Verständnis für eine längere Wartezeit.
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, Gesundheitszeugnis: Termin zur Online-Schulung (kostenpflichtig) Der Termin darf bei Arbeitsantritt nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, eingeschränktes Gesundheitszeugnis: Termin zur Online-Schulung für Praktikanten und Menschen im Bundesfreiwilligendienst (kostenfrei) Der Termin darf bei Arbeitsantritt nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Sie haben bereits kostenpflichtig an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz im Landkreis Bautzen teilgenommen, können Ihre Bescheinigung aber nicht mehr auffinden? Dann können Sie ein Duplikat anfordern.
Für das Ausstellen des Duplikates berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 20,00 Euro.
Bitte fordern Sie das Duplikat mit unserem Formular an: