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        Ansprechpartner
            Ingo Link
          
          Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen und für Parkerleichterungen ist die Straßenverkehrsordnung, § 46.
- www.gesetze-im-internet.de zum § 46 der Straßenverkehrsordnung