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Dienstleistung

Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen

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Ansprechpartner

Ingo Link

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen und für Parkerleichterungen ist die Straßenverkehrsordnung, § 46.