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Dienstleistung

Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen

gehört zu: Straßenverkehrsrecht

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eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
19.12.2025

Verkürzte Sprechzeiten des Landratsamtes am 23. und 30. Dezember und Schließtage zum Jahreswechsel

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Ansprechpartner

Ingo Link

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen und für Parkerleichterungen ist die Straßenverkehrsordnung, § 46.