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Dienstleistung

Ausnahme­genehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei Verkehrsbeschränkungen

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Garnisonsplatz 6
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Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

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Kontaktformular Sondergenehmigungen Verkehr

Ansprechpartner

Ingo Link

Die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotszonen und für Parkerleichterungen ist die Straßenverkehrsordnung, § 46.