gehört zu: Vormundschaft und Kindschaftsrecht
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Ansprechpartnerin
Gabriele Michler
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Ines Reißig
Ansprechpartnerin
Sabine Haustein
Die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter erhält Auskunft aus dem Sorgeregister.
Keine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge durch eine Urkunde erklärt haben oder für die eine gerichtliche Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge vorliegt. Die Urkunde oder die gerichtliche Entscheidung gilt als Nachweis.