Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Auskunft aus dem Sorgeregister

gehört zu: Vormundschaft und Kindschaftsrecht

Aktuelles

Das Logo des digitalen Bürgerserviceses LISA
01.12.2025

Neuer Service, kürzere Wege: Digitale Bürgerbüros in Wilthen und Radeberg gestartet

LISA Logo
17.11.2025

Projekt LISA: Probebetrieb für digitales Bürgerbüro in Radeberg

Logo Lisa
01.10.2025

Digitales Bürgerangebot „LISA“ startet

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
02.12.2025

Verkürzte Sprechzeiten des Landratsamtes am 23. und 30. Dezember 2025 und Schließtage um den Jahreswechsel

Publikationen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
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Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fr: nach Terminvereinbarung

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Kontaktformular Auskunft Sorgeregister

Ansprechpartnerin

Gabriele Michler

Eintragungen in das Sorgeregister erfolgen, wenn Sorgeerklärungen abgegeben oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung geändert worden sind.

Sorgeregisterführendes Jugendamt ist immer das Jugendamt des Geburtsortes des Kindes.

Banken und Behörden können einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht verlangen.

Dies wird als Negativattest bezeichnet und meint eine Auskunft aus dem Sorgeregister.

Die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter erhält Auskunft aus dem Sorgeregister.

Keine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge durch eine Urkunde erklärt haben oder für die eine gerichtliche Entscheidung über die gemeinsame elterliche Sorge vorliegt. Die Urkunde oder die gerichtliche Entscheidung gilt als Nachweis.

Der Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister kann formlos gestellt werden.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Mutter

Für die Auskunft aus dem Sorgeregister fallen keine Gebühren an.

Ob die Bescheinigung akzeptiert wird, hängt davon ab, welche Behörde sie benötigt.

Die Auskunft aus dem Sorgeregister wird tagesaktuell erteilt.