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Team Bürgeramt
Wir halten Ihren mündlichen Widerspruch gegen einen Bescheid, eine Anordnung oder eine Verfügung des Landratsamtes Bautzen schriftlich fest. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall vom Erheben des Widerspruchs "zur Niederschrift". Möchten Sie Ihren Widerspruch zur Niederschrift erheben, müssen Sie persönlich im Landratsamt vorsprechen.
Achten Sie dabei bitte auf die Frist, auf die Sie das Landratsamt Bautzen im Schriftstück hinweist.