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Dienstleistung

Anmeldung einer Versammlung

gehört zu: Allgemeines Ordnungsrecht

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Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Luisa Massny
 03591 5251-32109
 03591 5250-32109
Eine Menschengruppe, ein Schild mit einer bunten Aufschrift wird hoch gehalten.

Nein, eine Versammlung muss nicht genehmigt werden. Versammlungen unter freiem Himmel müssen jedoch der Versammlungsbehörde angezeigt werden. 

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie: Nach Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Grundgesetz sagt aber auch, dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel beschränkt werden kann.

Die Aufgaben der Versammlungsbehörde erfüllt im Landkreis Bautzen das Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt, Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht.

 

Organisatoren einer Versammlung unter freiem Himmel müssen ihr Vorhaben bei der Versammlungsbehörde anzeigen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung passieren. Mit "Bekanntgabe" ist dabei die Information der Öffentlichkeit gemeint, nicht der Beginn der Versammlung.

Für die Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel im Landkreis Bautzen nutzen Sie bitte dieses Formular:

Versammlungen in Sachsen sind nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz anzuzeigen.

Mehr Informationen zu den Rechtsgrundlagen