Bautzen, DER LANDKREIS

Lagebericht Corona-Virus im Landkreis Bautzen vom 15.03.2020

15.03.2020

Stand: 16:00 Uhr

19 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Der Krisenstab des Landratsamtes Bautzen ist am Sonntagnachmittag zusammengetreten. Damit wechselt der Landkreis Bautzen in den Krisenmodus. Es erfolgt daher der dringende Aufruf, jegliche sozialen Kontakte zu vermeiden, die nicht existenziell sind. Dies gilt nicht für Arbeitsbesuche und den Einkauf, jedoch für Geburtstagsfeiern, Tagungen, Vereinstreffen, etc – unabhängig von der Zahl der Besucher. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch ihre Mitmenschen.

Stand der Erkrankungen

Derzeit sind im Landkreis Bautzen 19 (+ 2 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der angeordneten Quarantänen stieg auf 400. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes waren auch am Wochenende im Einsatz, führten Abstriche durch, sprachen Quarantänen aus und ermittelten Kontaktpersonen.
Durch die stetig ansteigende Zahl an Quarantänen war es dem Gesundheitsamt nicht möglich, die versprochenen Kontrollanrufe zu realisieren. Wir bitten um Verständnis bei den betroffenen Personenkreisen.

Zukünftig erfolgt einmal in der Woche eine Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.
Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten eine Meldung an das Bürgertelefon 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst 116117.

Vermehrte Nachfragen gibt es derzeit zur Situation in verschiedenen Pflegeheimen,  welche von Quarantänemaßnahmen einzelner Mitarbeiter betroffen sind.
Wir bitten um Verständnis, dass nähere Auskünfte seitens des Gesundheitsamtes nicht möglich sind. Seien Sie sicher, dass alle engen Kontaktpersonen ermittelt und bei Notwendigkeit getestet werden. Die entsprechenden Maßnahmen in den Heimen vor Ort sowie einzelne Quarantänemaßnahmen werden durch das Gesundheitsamt koordiniert.

Hinweis an die Medien: Individuelle Anfragen können wir zum Themenkomplex „Corona“ und auftretenden Fällen nicht beantworten. Wir versuchen, die wichtigsten nachgefragten Themen in unseren Lagebericht aufzunehmen.

Maßnahmen der Behörden

  • Das Bürgertelefon ist ab sofort von Montag bis Freitag täglich von

9.00 – 17.00  Uhr zu erreichen.  Corona-Bürgertelefon: 03591 5251-12121

(Fragen zur Kinderbetreuung werden hier nicht beantwortet.)

  • Aufgrund bestätigter Coronafälle werden ab Montag das Berufsschulzentrum Bautzen einschließlich Außenstelle und das Sorbische Schulzentrum in Bautzen geschlossen. Eine Notbetreuung findet dort aus diesem Grund nicht statt. Alle engen Kontaktpersonen wurden bereits ermittelt und telefonisch kontaktiert. Für den Großteil der Schüler an diesen Schulen besteht entsprechend kein Grund zur Sorge.
  • In allen anderen Schulen gilt ab Montag der Erlass des Freistaates zur unterrichtsfreien Zeit. Eine vollständige Schließung aller Schulen sowie Kitas und Horte ist noch in dieser Woche durch den Freistaat geplant. Bis dahin sind die Schulen geöffnet, das Lehrpersonal vor Ort. Kitas und Horte sind bis zu einer Entscheidung über Schließungen vorerst geöffnet. Es wird dringend gebeten, diese Zeit zur Organisation von Betreuungsalternativen zu nutzen und Kinder möglichst ab sofort nicht mehr in die Einrichtungen zu bringen. Notbetreuungen werden nur für Kinder von Personal aus systemrelevanten Berufen angeboten werden. Die genaue Liste, wer dazu zählt, wird rechtzeitig bekanntgeben.
  • Für Fragen zur Schulschließungen ist der Schulleiter der Schule der erste Ansprechpartner. Für Anfragen steht darüberhinaus die Hotline des Landesamts für Schule und Bildung unter 03591 621555 zur Verfügung.
  • In den Kliniken haben Corona-Patienten Vorrang vor allen anderen Behandlungen.
  • Das Landratsamt wird kurzfristig auf einen eingeschränkten Dienstbetrieb reduzieren, um wichtige personelle Kapazitäten für die Bekämpfung des Corona-Virus freizulenken. Genauere Informationen erfolgen Anfang der Woche.
  • Das Landratsamt bittet von persönlichen Ansprachen im Landratsamt weitgehend abzusehen. Klären Sie Ihr Anliegen vorab mit ihrem Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail. Dieser wird mit Ihnen besprechen, ob ein persönlicher Termin notwendig ist oder die Angelegenheit auf anderem Wege erledigt werden kann. Kinder sollten nicht mit in die Verwaltung gebracht werden.

 

    Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

    Telefon
    Hinweis

    Erreichbarkeit:

    montags 09:00 - 17:00 Uhr
    dienstags 09:00 - 17:00 Uhr
    mittwochs 09:00 - 17:00 Uhr
    donnerstags 09:00 - 17:00 Uhr
    freitags 09:00 - 17:00 Uhr
    samstags 09:00 - 12:00 Uhr
    sonntags 09:00 - 12:00 Uhr

    Außerhalb der Sprechzeiten rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter der Telefonnummer 116117 an.

    Keine Beratung und Auskünfte zu Kinderbetreuung und Verdienstausfall.

Hinweise für Unternehmen & Arbeitnehmer

  • www.smwa.sachsen.de/4358.htm Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingerichtet.
  • www.lds.sachsen.de Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes (Quarantäne) – Information der Landesdirektion Sachsen
  • www.mvcr.cz/clanek/coronavirus-informace-mv.aspx Hinweise für tschechische Beschäftigte von Unternehmen aus dem Landkreis Bautzen.
  • www.sab.sachsen.de Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank - kostenfrei - beraten lassen. Telefon: 0351-4910-1100
  • https://www.gov.pl/web/koronawirus/komunikat-dotyczacy-kontroli-sanitarnych-na-granicach Hinweise für polnische Beschäftigte von Unternehmen aus dem Landkreis Bautzen sowie Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen – und das entsprechende Formular. Füllen Sie das Formular vorher aus, um Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen
  • www.smwa.sachsen.de/4358.htm Lockerung des Sonntagsfahrverbotes für Lkw Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ist vorübergehend aufgehoben. Die Rege-lung der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer bleibt unangetastet.

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