Stand: 16:00 Uhr
36 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen hat deutlich zugenommen. Dies war aufgrund der Erfahrungen aus anderen Gebieten mit hohen Fallzahlen bereits zwischen dem 8. und 12. Tag nach der ersten Infektion erwartet worden. Gegenwärtig ist die Lage unter Kontrolle. Das Gesundheitsamt ermittelt weiterhin alle Kontakte der Betroffenen, testet diese und spricht Quarantänen aus.
Der Krisenstab des Landratsamtes arbeitet im 2-Schicht-Betrieb täglich bis 20 Uhr. Er unterstützt das Gesundheitsamt bei der Arbeit und koordiniert Aufgaben, die über die Arbeit des Gesundheitsamtes hinausgehen. So wurde gestern eine Versorgung der Verkehrsteilnehmer im Mega-Stau auf der A4 aufgrund der Grenzkontrollen nach Polen organisiert.
Landrat Michael Harig hat sich am 17.03.2020 mit einer Videobotschaft zur Situation im Landkreis Bautzen an die Einwohner gewandt. https://youtu.be/UwwSciWEFU4
Stand der Erkrankungen
Derzeit sind im Landkreis Bautzen 36 (+12 zum Vortag) Personen mit dem Coronavirus infiziert. Je 6 Fälle der neuen Fälle stammen aus den Räumen Bautzen und Hoyerswerda. Von allen Infizierten stammen 8 Personen aus dem Raum Hoyerswerda, 15 aus dem Raum Bautzen und 13 aus dem Raum Kamenz.
Die Zahl der angeordneten Quarantänen steigt auf 520.
Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist bei zwei Personen ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Personen werden in einer Klinik behandelt.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Rückkehrer aus Ischgl werden durch Gesundheitsamt getestet
Personen, die in den vergangenen 14 Tagen aus dem österreichischen Ski-Ort Ischgl zurückgekehrt sind, werden ab sofort durch das Gesundheitsamt getestet. Bereits registrierte Personen werden durch das Gesundheitsamt informiert. Noch nicht registrierte Personen sollen sich selbst isolieren und sich dringend am Corona-Bürgertelefon: 03591 5251-12121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr) melden.
- Der Linienverkehr im Landkreis Bautzen wird wegen der Schulschließungen ab 23.03.2020 auf Ferienfahrplan umgestellt. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020. Auch der Schulbusverkehr mit Taxen, Mietwagen und Bussen im Auftrag des Landratsamtes Bautzen wird in dieser Zeit eingestellt. Zum Schutz vor Ansteckungen im ÖPNV gilt zudem:
- Kein Fahrscheinverkauf im Bus – bitte Handyticket-Deutschland-App oder Verkaufsstellen und Mobilitätszentren nutzen
- Vordere Sitzplätze im Fahrerbereich freihalten
- Kein Aus- und Einstieg an der Fahrertür
Vollständige Mitteilung: https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php
Im Eisenbahnverkehr können weiterhin noch alle fahrplanmäßigen Angebote aufrechterhalten werden. Notfahrpläne werden jedoch vorbereitet.
- Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121 (Mo-Fr: 9-17 Uhr)
- Nachfragen erreichen uns zum Betrieb von Behindertenwerkstätten. Diese bleiben vorerst geöffnet – sie gelten als Betriebsstätten
- Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden. Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:
Standort Bautzen | Bahnhofstraße 9, Raum 119 |
Standort Kamenz | Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich |
Standort Hoyerswerda | Schlossplatz 2, neben Bürgeramt |
Auch die Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisbehörden sind bis auf Weiteres geschlossen. Nur besondere Zulassungsangelegenheiten (Gewerbe-, Sonderfahrzeuge) sind nach Terminabsprache weiterhin möglich. Hierfür ist eine Voranmeldung per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de notwendig. Verschiedene Services sind auch online möglich: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/organisation/59. Der Pflichtumtausch von Führerscheinen wird ausgesetzt.
- Alle finanziellen Leistungen des Landratsamtes werden weiterhin wie üblich gezahlt.
- Ausländeramt: Dokumente (Duldung, Aufenthaltsgestattung) werden derzeit weder ausgestellt noch verlängert. Den Betroffenen entsteht dadurch kein rechtlicher Nachteil, der jeweilige Aufenthaltsstatus bleibt unabhängig von seiner Gültigkeit erhalten. Die Leistungsgewährung erfolgt wie bisher monatlich per Überweisung. Barauszahler erhalten ihren Regelsatz weiterhin an den Zahlstellen des Landratsamtes ausgezahlt.
- Seit heute sind alle Schulen und Kitas geschlossen. Das gilt auch für die Kindertagespflege. Eine Notbetreuung gilt nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Umfassende Informationen dazu gibt es auf www.bildung.sachsen.de. Hier finden sich auch die Liste der zugelassenen Berufsgruppen und entsprechende Anträge/Arbeitgeberbestätigungen.
- Ab Donnerstag gilt eine Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Bars, Kinos, öffentliche Einrichtungen und zahlreiche Geschäfte sind ab diesem Zeitpunkt bis 20. April 2020 geschlossen. https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html#a-6971
- Verfahrensweise Reiserückkehrer Empfehlungen und Meldehinweise des Gesundheitsamtes für Reiserückkehrer
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2020
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf Verbot von Veranstaltungen – Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.03.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion
- Hinweise Bestattungswesen Empfehlungen des Gesundheitsamtes für Bestattungen
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
- Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne. Merkblatt für Kontaktpersonen
- Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen - Merkblatt des Freistaates Sachsen
- Für Fragen zur Schulschließungen ist der Schulleiter der Schule der erste Ansprechpartner. Für Anfragen steht darüber hinaus die Hotline des Sächsischen Kultusministerium unter 0351 564-65122 von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung.
- Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen. Telefon: 03591 525112121
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Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
- Hotline zu Öffnungs- und Veranstaltungsverboten des Freistaates Sachsen
0351 564-55860 (Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr) oder per E-Mail an corona-av@sms.sachsen.de