Bautzen, DER LANDKREIS

Lagebericht Corona-Virus im Landkreis Bautzen vom 13.03.2020

13.03.2020

Stand: 15:00 Uhr

14 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Der Landkreis Bautzen steht am Beginn einer krisenhaften Situation. Als am stärksten betroffener Landkreis wurden daher am Freitag durch das Landratsamt  weitreichende Entscheidungen getroffen. Zudem wird an alle Einwohner appelliert, jegliche sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Ziel aller Maßnahmen ist weiterhin eine Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus, um die medizinische Infrastruktur im Landkreis aufrechtzuerhalten.

Stand der Erkrankungen

Derzeit sind 14 Personen (+2 zum Vortag) im Landkreis Bautzen mit dem Coronavirus infiziert. Die neuen Fälle betreffen jeweils den Raum Hoyerswerda und den Raum Bautzen. Weiterhin sind rund 250 Personen in Quarantäne. Beide Zahlen können sich bei Vorlage noch ausstehender Testergebnisse noch erhöhen.

Maßnahmen der Verwaltung

  • Der Landkreis Bautzen erlässt eine Allgemeinverfügung zur Absage von Veranstaltungen über 100 Personen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonnabend, 14.03.2020, 0:00 Uhr und vorerst bis 09.04.2020 (siehe Download unten)

Das bedeutet unter anderem:

  • Der Spielbetrieb in allen Kultureinrichtungen wird eingestellt. Museen bleiben vorerst geöffnet, Veranstaltungen werden jedoch abgesagt.
  • Die Sitzung des Kreistages am 16.03.2020 findet nicht statt.Die vorher geplante Pressekonferenz um 15 Uhr am 16.03.2020 entfällt.
  • Veranstaltungen der Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule finden nicht statt. Dies gilt auch für den Unterricht.
  • Für Veranstaltungen von unter 100 Personen empfiehlt das Gesundheitsamt eine Absage. Die Entscheidung trifft jedoch der Veranstalter. Zur Risikoabschätzung wird eine Checkliste (siehe Download unten) angeboten.
  • Das Gesundheitsamt empfiehlt, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen abzusagen.
  • Das Gesundheitsamt empfiehlt, den Bäderbetrieb einzustellen. Dies betrifft alle Hallenbäder im Landkreis Bautzen.
  • Die reguläre Arbeit (Ausnahme: Corona-Maßnahmen) des Gesundheitsamtes am Standort Bautzen wird eingestellt. Bei Bedarf ist auf die Standorte Kamenz und Hoyerswerda auszuweichen.
  • Das Landratsamt beruft einen Krisenstab ein. Dieser trifft Entscheidungen, die über die konkrete Arbeit des Gesundheitsamtes zur Verzögerung der Virusausbreitung hinausgehen. 

 

 

 

 

 

    Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

    Telefon
    Hinweis

    Erreichbarkeit:

    montags 09:00 - 17:00 Uhr
    dienstags 09:00 - 17:00 Uhr
    mittwochs 09:00 - 17:00 Uhr
    donnerstags 09:00 - 17:00 Uhr
    freitags 09:00 - 17:00 Uhr
    samstags 09:00 - 12:00 Uhr
    sonntags 09:00 - 12:00 Uhr

    Außerhalb der Sprechzeiten rufen Sie bitte den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter der Telefonnummer 116117 an.

    Keine Beratung und Auskünfte zu Kinderbetreuung und Verdienstausfall.

    Hinweise für Unternehmen & Arbeitnehmer

    • www.smwa.sachsen.de/4358.htm Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingerichtet.
    • www.lds.sachsen.de Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes (Quarantäne) – Information der Landesdirektion Sachsen
    • www.mvcr.cz/clanek/coronavirus-informace-mv.aspx Hinweise für tschechische Beschäftigte von Unternehmen aus dem Landkreis Bautzen.
    • www.sab.sachsen.de Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können sich bei der Sächsischen Aufbaubank - kostenfrei - beraten lassen. Telefon: 0351-4910-1100
    • https://www.gov.pl/web/koronawirus/komunikat-dotyczacy-kontroli-sanitarnych-na-granicach Hinweise für polnische Beschäftigte von Unternehmen aus dem Landkreis Bautzen sowie Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen – und das entsprechende Formular. Füllen Sie das Formular vorher aus, um Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen
    • www.smwa.sachsen.de/4358.htm Lockerung des Sonntagsfahrverbotes für Lkw Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ist vorübergehend aufgehoben. Die Rege-lung der Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer bleibt unangetastet.

    Allgemeine Hinweise und Informationsportal