Stand 17:30 Uhr
12 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert
Stand der Erkrankungen
Im Landkreis Bautzen sind derzeit 12 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zwei neue Fälle betreffen den Raum Bautzen.
Maßnahmen der Verwaltung
- 250 Personen befinden sich häuslicher Quarantäne. Kontaktpersonen wurden und werden ermittelt, isoliert und getestet.
- Bürgertelefon: 03591-5251 12121 Bitte Sprechzeiten beachten!
Sprechzeiten:
-
montags 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr dienstags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr mittwochs 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr freitags 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr -
Informationsseite: www.landkreis-bautzen.de/corona
- Individuelle Presseanfragen können derzeit nicht im gewohnten Umfang beantwortet werden. Keine Begleitung durch Fernsehteams und Reporter!
Konkrete Maßnahmen
Pflegeheime:
Schutz von gefährdeter Zielgruppe: Wir empfehlen die Besuche von Bewohnern von Pflegeheimen im Kreisgebiet auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Gleiche gilt für therapeutische Angebote in den Einrichtungen.
Grenzverkehr nach Tschechien
Tschechien schließt seine Grenzen für alle Deutschen, die keinen festen Wohnsitz in dem EU-Mitgliedstaat haben. Tschechischen Bürgern werden Reisen in die sogenannten "Risikogebiete", darunter auch Deutschland, untersagt. Für Grenzpendler, die im nahen Ausland arbeiten, soll es Ausnahmen geben. Sie müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen.
Veranstaltungen allgemein
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auf eine Teilnahme an Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl zu verzichten. Dies betrifft auch Geburtstagsfeiern, Konzerte, Tagungen, etc.
- Veranstaltungen mit einer Besucherzahl ab 1000 Personen.
- Diese sind per Erlass des Freistaates Sachsen untersagt.
Am Beispiel Osterreiten: Für eine Bewertung und abschließende Empfehlung ist es noch zu früh.
Hinweise zu Veranstaltungen
- www.sms.sachsen.de/download/Erlass_Grossveranstaltungen.pdf Veranstaltungen mit einer Besucherzahl ab 1000 Personen sind per Erlass des Freistaates Sachsen untersagt.