Bautzen, DER LANDKREIS

Kreisausschuss berät Analyse zur stationären Gesundheitsversorgung

Leute sitzen im Kreistag und sehen einen Mann am Monitor sprechen
Gutachter Dr. med. Dirk Elmhorst von der Firma MEDIQON stellte sich ausführlich den Fragen der Ausschussmitglieder und Kreisräte und war online zugeschalten.
13.10.2026

Der Kreisausschuss des Landkreises Bautzen hat sich heute erneut mit der Analyse zur stationären Gesundheitsversorgung im Landkreis beschäftigt. Gutachter Dr. med. Dirk Elmhorst von der Firma MEDIQON stellte sich dabei ausführlich den Fragen der Ausschussmitglieder und Kreisräte.

Landrat Udo Witschas stellte zu Beginn klar, dass die Analyse keine politische Bewer-tung einzelner Krankenhausstandorte enthält. Interpretationen, wonach die Kranken-häuser in Kamenz oder Radeberg nach den Ergebnissen der Untersuchung nicht mehr benötigt würden, wies er ausdrücklich zurück.

„Wir werden die Realität nicht ändern, wenn wir einen anerkannten Gutachter anzweifeln“, sagte Witschas zur aufgeworfenen Fragen zur Aktualität der verwendeten Daten. Die Aufgabe des Gutachtens sei es gewesen, Daten zusammenzutragen, mögliche Versorgungslücken zu identifizieren und abzuschätzen, welche Auswirkungen veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen auf die stationäre Versorgung im Landkreis haben könnten. Eine Strategieberatung für einzelne Klinikstandorte oder konkrete Handlungsempfehlungen seien nicht Bestandteil des Auftrages gewesen.

Elmhorst betonte, dass eine solche Analyse keine „absoluten Wahrheiten“ liefern könne. Fragen zur Methodik seien deshalb jederzeit berechtigt. Grundlage der vorgelegten Analyse seien Vergleichsdaten aus anderen Regionen sowie die von den Kliniken selbst veröffentlichten Daten mit Stand 2024.

Ein Schwerpunkt der Diskussion lag auf der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Verlagerung medizinischer Leistungen in den ambulanten Bereich. Nach Einschätzung des Gutachters wird es künftig weniger stationär behandelte Patienten und damit auch weniger finanzielle Mittel für stationäre Leistungen geben. Gleichzeitig werde die Bedeutung ambulanter Versorgungsangebote weiter wachsen.

Für den Landkreis Bautzen komme hinzu, dass die stationäre Versorgung heute stark durch die Schwerpunktversorger in Bautzen und Hoyerswerda geprägt werde. Auch das sorbische Siedlungskerngebiet werde überwiegend durch diese beiden Standorte abgedeckt. Versorgungslücken seien auf Grundlage der vorliegenden Daten derzeit nicht erkennbar.
Auch für die Geburtshilfe lasse sich aus den Fallzahlen keine Unterversorgung infolge der Schließung der Geburtsstation in Kamenz ableiten. Die Klinik-Geschäftsführung hatte Ende September darüber informiert, dass die Geburtsstation zum 31. Dezember 2026 geschlossen wird. Für die weitere Versorgung sollen nun gemeinsam mit dem Sächsischen Hebammenverband und mit Unterstützung der Oberlausitz-Kliniken mög-liche Alternativen geprüft werden.

Der Kamenzer Oberbürgermeister Michael Preuß schilderte, dass einzelne Formulierungen der Analyse, insbesondere zur vergleichsweise geringen Bedeutung des Krankenhausstandortes Kamenz für die Gesamtversorgung des Landkreises, vor Ort Irritati-onen ausgelöst hätten. Das Telefon habe bei ihm nach Bekanntwerden entsprechender Interpretationen nicht stillgestanden. Er dankte dem Landrat ausdrücklich für die Klarstellung, dass daraus keine politische Aussage über den Fortbestand des Krankenhauses abgeleitet werden könne. Preuß betonte zugleich, dass die medizinische Versorgung im westlichen Teil des Landkreises nicht unter Druck geraten dürfe. Ver-sorgung müsse auch künftig in der Fläche gesichert bleiben.

In der Diskussion wurden auch die von einzelnen Kliniken geäußerten Zweifel an den verwendeten Zahlen angesprochen. Elmhorst erläuterte, dass die Analyse mit Vergleichsdaten zu anderen Regionen und mit den jeweils veröffentlichten Leistungsdaten der Häuser arbeite. Gerade bei sehr kleinen Fallzahlen werde der regulatorische Druck künftig zunehmen. Dies betreffe zunächst insbesondere bestimmte onkologische Eingriffe. Bundesweit könnten nach seiner Einschätzung mehrere hundert Krankenhäuser von entsprechenden Mindestmengen- und Strukturvorgaben betroffen sein.

Als mögliche Perspektive für kleinere Standorte wurde auch die weitere Verzahnung von stationärer und ambulanter Versorgung diskutiert. Nach Einschätzung Elmhorsts werden ambulant-sensitive Erkrankungen bislang noch zu häufig stationär behandelt, obwohl dies bei ausreichend vorhandenen ambulanten Strukturen teilweise vermeid-bar wäre. Genau diese Strukturen seien vielerorts jedoch noch nicht ausreichend vorhanden. „Stationäre und ambulante Versorgung müssen stärker gemeinsam geplant werden“, so Elmhorst. Unterschiedliche Zuständigkeiten erschwerten dies derzeit noch.

In der Sitzung wurde zudem die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen es hätte, wenn der Landkreis künftig nur noch über einen statt zwei Schwerpunktversorger verfügen würde. Elmhorst verwies dabei auf die Bedeutung der Erreichbarkeit. Für bestimmte Leistungen seien Fahrzeiten von 30 beziehungsweise 40 Minuten ein entscheidender Planungsmaßstab. Für einzelne Räume, etwa den Korridor zwischen Kamenz und Königsbrück, könnten sich bei weiteren Strukturveränderungen durchaus neue Herausforderungen ergeben.

Landrat Witschas erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Krankenhaus-planung in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen liegt. Aus einem vergleichsweise geringen Anteil einzelner Standorte an den Gesamtbehandlungen im Landkreis dürfe keine Aussage über deren grundsätzliche Bedeutung abgeleitet werden. Gleichzeitig sei nachvollziehbar, dass bei geringen Versorgungsanteilen und ausreichender Erreichbarkeit anderer Standorte die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag schwerer zu begründen seien.

Im Anschluss an die Beratungen soll nun die im Kreistag bereits angekündigte Regionalkonferenz vorbereitet werden. Sie ist für Ende November vorgesehen und soll die weitere Diskussion über die künftige medizinische Versorgung im Landkreis Bautzen vertiefen. Landrat Witschas betonte jedoch, dass die Planungshoheit beim Freistaat liege und die Entscheidung darüber, welche Leistungen von Kliniken angeboten werden, letztlich auch daran liege, ob und wie diese bezahlt werden.