Bautzen, DER LANDKREIS

Jetzt schnell sein: Wir fördern Ihre Integrationsprojekte

Symboilbild: Eine Wand aus bunten Holzlatten, darauf Bilder mit dem Schriftzug Integration
20.10.2026

Antragsfrist endet am 31. Oktober

Für das Jahr 2026 können Sie noch die Förderung Ihrer Kleinprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können  

  • zeitlich befristete, zusätzliche und in sich abgeschlossene Vorhaben
  • die einen konkreten Beitrag zur Arbeitsmarktintegration leisten, wie zum Beispiel 
    • Projekte zur sprachlichen Vorbereitung
    • Projekte zur beruflichen Orientierung
    • Projekte zur Unterstützung beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung
    • Willkommens- und Onboarding-Angebote für internationale Fachkräfte und Auszubildende

Dabei sind förderfähig:

  • projektbezogene Sachausgaben
  • Raumnutzungen,
  • Fahrtkosten,
  • Arbeits- und Verbrauchsmaterialien,
  • Lehr- und Informationsmaterialien
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit.

Eine Förderung dauerhafter Strukturen, laufender Regelangebote oder institutioneller Aufgaben ist ausgeschlossen. 

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • gemeinnützige Vereine und Träger,
  • Städte und Gemeinden,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • migrantische Selbstorganisationen,
  • anerkannte freie Träger,
  • staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen,
  • Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Bautzen.

Arbeitgeber können insbesondere dann unterstützt werden, wenn das Vorhaben über die reguläre betriebliche Verantwortung hinausgeht und einen eigenständigen Integrationsmehrwert bietet.

Wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt sie?

Die Förderung erfolgt als zweckgebundene, nicht rückzahlbare Projektförderung. Sie beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Projekt können mindestens 200 Euro und höchstens 8.000 Euro beantragt werden.

Für Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Tagen gilt eine Förderobergrenze von 700 Euro.

Wie stellen Sie den Förderantrag und was müssen Sie einreichen?

Ihren schriftlichen Förderantrag können Sie formlos im Landratsamt Bautzen einreichen.

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:

  • eine kurze Projektbeschreibung
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum geplanten Durchführungszeitraum 
  • Angaben zum erwarteten Nutzen des Projekts

Bis wann müssen Sie den Förderantrag stellen?

Reichen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens 31. Oktober 2026 ein

Was ist sonst noch wichtig?

Eine Förderung kann nur für Projekte erfolgen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden

Die Projekte müssen noch im Jahr 2026 durchgeführt, spätestens bis zum 30. November 2026 abgeschlossen und anschließend fristgerecht abgerechnet werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt

Postanschrift und E-Mailadresse für Ihren Förderantrag und die Telefonnummer für Ihre Fragen finden Sie auf der Seite des Integrationsbeauftragten: