Beschluss des Kreistages über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Landkreises Bautzen
In seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2026 hat der Kreistag Bautzen den Prüfbericht über die örtliche Prüfung zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2024 des Landkreises Bautzen festgestellt. Dies erfolgte mit Beschluss DS 4/0062/26.
Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 88c Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird hiermit der Beschluss ortsüblich bekannt gegeben:
„Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Landkreises Bautzen und Feststellung des Jahresabschlusses 2024
- Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Bautzen vom 21.07.2026 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Bautzen zum 31.12.2024 zur Kenntnis.
- Der Kreistag stellt gemäß § 61 Sächsische Landkreisordnung in Verbindung mit § 88 c Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung den Jahresabschluss des Landkreises Bautzen zum 31.12.2024 mit einer Bilanzsumme von 843.664.794,58 Euro fest.“
Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss 2024, der Rechenschaftsbericht sowie der Anhang zum Jahresabschluss 2024 des Landkreises Bautzen liegen ab 15.10.2026 im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwalung, Zimmer 109 zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten öffentlich aus. Der Jahresabschluss kann auch hier heruntergeladen werden: