Bautzen, DER LANDKREIS

Geflügelpest und Newcastle-Krankheit: Aktuelle Hinweise für Geflügelhalter

12.03.2026

Newcastle-Krankheit und Aviäre Influenza im Landkreis Bautzen

Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Ausbrüche der Newcastle Krankheit (Newcastle Disease) bei Geflügel in Brandenburg und Bayern gemeldet. Der Ausbruch der Krankheit erfolgte sowohl in Hobbyhaltungen als auch in kommerziellen Geflügelhaltungen. Ebenso gibt es seit mehreren Monaten ein Ausbruchsgeschehen in Polen. Aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome wird die Tierseuche auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.

Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführende Pflichtimpfung gegen Newcastle-Disease in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Auch Hobbyhalter (Kleinstbestände) sind zu der Impfung verpflichtet!

Außerdem gibt es immer noch vermehrt Totfunde und positive Nachweise der Aviären Influenza (klassische Geflügelpest, HPAI) bei Wildvögeln im gesamten Landkreis Bautzen.

Vom 02.10.2025 bis zum 11.03.2026 gab es in Sachsen 102 HPAI-Feststellungen bei Wildvögeln sowie 11 Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen (Enten, Gänse, Puten, Legehennen).

Am 09.03.2026 ist im Landkreis Elbe-Elster in einem großen Putenmastbetrieb die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Somit handelt es sich um den 20. Geflügelpestausbruch im Land Brandenburg seit dem letzten Herbst.

Hinweise und Verhaltensregeln für Geflügelhalter im Landkreis Bautzen

Deshalb ist die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen essentiell, um die Gefahr der Verbreitung der beiden hochansteckenden Krankheiten zu senken.

Darunter zählen unter anderem Zugangsbeschränkungen für betriebsfremde Personen, Tragen von Schutzkleidung, gründliche Reinigung und Desinfektion, eine sichere Lagerung von Futter und Einstreu sowie der Schutz vor Wildvögeln.

Geflügelhalter müssen bei ihren Tieren besonders auf folgende Krankheitsanzeichen achten:

  • allgemeine Abgeschlagenheit
  • Augenentzündungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Durchfall
  • Lähmungen
  • zentralnervöse Störungen (Kopfschiefhaltung und Gleichgewichtsstörungen)
  • plötzliche Leistungseinbrüche
  • plötzliche Todesfälle ungeklärter Ursache

Auffälligkeiten und seuchenverdächtige Geschehen sind umgehend dem zuständigen Lebensmittel-überwachungs- und Veterinäramt zu melden.

Mehr Informationen finden Sie unter: